Die Krankenkasse zahlt Gerätetraining, wenn Ihr Arzt es als Krankengymnastik am Gerät (KGG) verordnet. Sie tragen dann nur die Zuzahlung. Für zertifizierte Präventionskurse gibt es einen Zuschuss. Nach einer Reha der Rentenversicherung kommt das Nachsorgetraining T-RENA infrage, für das keine Zuzahlung anfällt. Den Beitrag fürs Fitnessstudio übernimmt die Kasse nicht.
Wird Gerätetraining von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, die Kasse übernimmt es, wenn es als Heilmittel verordnet ist. Die Heilmittel-Richtlinie schließt Maßnahmen aus, die dem Fitnesstraining oder der Veränderung der Körperform dienen. Fitnesstraining ist deshalb kein Heilmittel. Insgesamt gibt es fünf Wege zum Training, die jeweils anders bezahlt werden.
| Angebot | Wer zahlt | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Krankengymnastik am Gerät (KGG) | gesetzliche Kasse, Sie zahlen 10 % plus 10 Euro je Verordnung zu, ab 2027 plus 15 Euro | ärztliche Verordnung |
| Präventionskurs nach § 20 SGB V | Sie zahlen den Kurs und bekommen danach in der Regel 80 % bis 100 % erstattet | Teilnahmebescheinigung |
| FPZ-Therapie | Zuschuss je nach Vertrag Ihrer Kasse, sonst zahlen Sie selbst | FPZ-Therapie-Check |
| T-RENA | Deutsche Rentenversicherung, ohne Zuzahlung | Empfehlung der Reha-Klinik |
| Fitness-Mitgliedschaft | Sie selbst | keine Verordnung |
Was bedeutet KGG auf Rezept, und welcher Arzt verschreibt es?
KGG auf Rezept heißt, dass Krankengymnastik am Gerät als Heilmittel ärztlich verordnet ist. Verschreiben dürfen alle Ärzte mit Kassenzulassung, zum Beispiel aus der Hausarzt- oder Orthopädiepraxis. Verordnet wird KGG vor allem bei chronischen Erkrankungen der Wirbelsäule und nach Verletzungen oder Operationen.
Sie trainieren an medizinischen Geräten wie Seilzügen und Sequenztrainingsgeräten. Höchstens drei Patienten sind gleichzeitig dabei, jeder nach eigenem Plan. Der Therapeut muss Sie dabei direkt anleiten und beaufsichtigen. Bei Rücken- und Gelenkdiagnosen stehen bis zu sechs Einheiten auf einer Verordnung.
Zahlt die Krankenkasse das Fitnessstudio?
Nein, den Mitgliedsbeitrag übernimmt die Kasse nicht. Der Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenkassen schließt es aus, Beiträge für Fitnessstudios und Sportvereine zu übernehmen oder zu bezuschussen. Über ihr Bonusprogramm kann die Kasse Ihnen einen Bonus geben, wenn Sie regelmäßig an Präventionskursen oder vergleichbaren, qualitätsgesicherten Angeboten teilnehmen. Die Bedingungen legt jede Kasse in ihrer Satzung fest.
Wie viel zahlt die Kasse für einen Präventionskurs, und wie oft im Jahr?
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel 80 % bis 100 % der Kursgebühren für zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V. Die genaue Höhe legt jede Krankenkasse selbst fest. Pro Kalenderjahr bezuschusst die Krankenkasse meist bis zu zwei Kurse. Einen Kurs können Sie dabei auch zweimal belegen. Zuschussfähig sind nur Kurse nach § 20 SGB V, die die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert hat. Sie tragen das Siegel „Deutscher Standard Prävention“.
Ein solcher Kurs umfasst mindestens acht Einheiten von je mindestens 45 Minuten. Er darf nicht an eine Mitgliedschaft gebunden sein. Gedacht ist er für Menschen ohne behandlungsbedürftige Erkrankung des Bewegungsapparats.
Sie zahlen die Kursgebühr, nehmen regelmäßig teil und reichen danach die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Kasse ein. Seit dem 1. Januar 2026 ist dafür ein einheitliches Muster des GKV-Spitzenverbands verbindlich. Bei AMILU liegt dieses Muster vor, und Sie erhalten die Bescheinigung nach Kursende von uns ausgefüllt.
Wer bekommt mit T-RENA das Training nach der Reha bezahlt?
T-RENA bekommen Versicherte, die eine medizinische Reha der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen haben und denen die Reha-Klinik die Nachsorge empfohlen hat. Voraussetzung sind außerdem Einschränkungen am Haltungs- und Bewegungsapparat. Zudem brauchen Sie eine positive Erwerbsprognose oder müssen mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können. Ausgeschlossen ist, wer eine Altersrente als Vollrente oder als Teilrente von mindestens zwei Dritteln bezieht oder beantragt hat.
Vorgesehen sind bis zu 39 Trainingseinheiten von je 60 Minuten in der Gruppe, dazu eine Einweisung. Beginnen sollten Sie möglichst in den ersten 6 Wochen nach der Reha, spätestens nach 3 Monaten. Eine Zuzahlung fällt nicht an. Das Empfehlungsformular der Klinik gilt als Kostenzusage.
So ist es bei AMILU
Im Holzweg 14 in Oberursel haben wir bei AMILU diese Angebote unter einem Dach. Die Krankengymnastik am Gerät gehört zu unserer Physiotherapie. Zum Training im selben Haus zählen T-RENA nach der Reha und die Präventionskurse, die Physiotherapeuten aus unserem Team leiten. Derzeit bieten wir das Funktionelle Ganzkörper-Krafttraining mit acht Terminen à 60 Minuten an.
Als offizielles FPZ-Therapiezentrum bieten wir die FPZ-Rückentherapie und FPZ-Programme für Hüfte und Knie sowie Osteoporose an. Nach Rezept oder Kurs können Sie mit einer Fitness-Mitgliedschaft an EGYM-Geräten, im Freihantelbereich und mit dem five® Rücken- und Gelenkkonzept weitertrainieren. Fragen zum Training beantworten wir unter 06171 9780988, Fragen zur Physiotherapie unter 06171 9780060 oder per Mail an info@amilu.de.