AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Amilu Health GmbH für die Nutzung des
medizinischen Sport-, Trainings- und Fitnessangebots


‍1. Vertragsabschluss und damit verbundene Pflichten
1.1 Die Mitgliedsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) kommt mit beiderseitiger (digitaler) Unterzeichnung zustande.
1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.
1.3. Mit der Unterzeichnung der Mitgliedsvereinbarung versichert uns das Mitglied, gesundheitlich zur Nutzung der Geräte und Durchführungen der Übungen in der Lage zu sein und dass keine ärztlichen Bedenken vorliegen. Das Mitglied wird uns ungefragt über etwaige gesundheitliche Einschränkungen vor der ersten Trainingsaufnahme informieren.
1.4. Mit Unterzeichnung verpflichtet sich das Mitglied,
• nur an Geräten zu trainieren und Übungen durchzuführen, die dem Mitglied eingehend durch das Personal erklärt wurden. Neue Übungen und neue Geräte wird das Mitglied nicht ohne Einweisung durchführen. Sollte das Mitglied dennoch neue Übungen oder neue Geräte ohne Einweisung durchführen, erfolgen diese auf eigenes Risiko;
• nur in der Einrichtung zu trainieren, wenn das Mitglied sich fit und gesund fühlt. Erkrankt oder mit (akuten) Verletzungen darf die Einrichtung nicht genutzt werden. Das Mitglied wird uns ungefragt informieren, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen;
• die Einrichtung, insbesondere Sanitär-, Dusch- und Umkleidekabinen, nur mit rutschfestem Schuhwerk zu betreten;
• Wertgegenstände entweder nicht mitzuführen oder für deren Sicherung eigenständig zu sorgen (vgl. dazu auch Ziffer 5).

2. Leistungsumfang
2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen (Erdgeschoss und Untergeschoss) und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt. Die Mitgliedschaft berechtigt nicht zum Betreten oder zur Nutzung des 1. Obergeschosses (medizinische Therapieeinrichtung); ergänzend gelten die Regelungen aus Ziffer 6, Ziffer 8 und der jeweils aktuellen Hausordnung (vgl. Ziffer 13).
2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden.Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen (bspw. Wasserspender) zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

3. Mitgliedsband
3.1 Das Mitglied erhält ein Mitgliedsband, das ihm den Zutritt zur Einrichtung während der Öffnungszeiten ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Das Mitgliedsband darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Diese ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust des Mitgliedsbandes unverzüglich bei uns zu melden.
3.2. Für die Neuausstellung eines Mitgliedsbandes, beispielsweise bei Verlust oder Beschädigung, wird dem Mitglied eine Gebühr von 10 Euro berechnet, die mit dem nächsten Zahlungseinzug eingezogen oder dem Mitglied in Rechnung gestellt wird.
3.2 Das Mitgliedsband kann, sofern die Funktion von uns freigeschaltet wurde, auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in der Einrichtung verwendet werden. Die Kosten werden entweder über den Zahlungseinzug eingezogen oder dem Mitglied in Rechnung gestellt.

4. Zahlung
4.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit, höchstens aber Beiträge für acht Monate, fällig zu stellen und/oder die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung – ohne, dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf - außerordentlich zu kündigen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
4.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.

5. Wertgegenstände / Garderobe / Schließfächer
5.1 Die Mitnahme von Wertgegenständen (z. B. Bargeld, Schmuck, Uhren, elektronische Geräte) erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Verwahrung oder Aufsicht durch uns findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
5.2 Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Sachen haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
5.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten(Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
5.4 Soweit Schließfächer zur Verfügung gestellt werden, dienen diese lediglich der Aufbewahrungsmöglichkeit; die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich. Bitte Schließfächer stets verschließen; unverschlossene oder nicht korrekt verschlossene Fächer gelten nicht als gesichert.

6. Zutritt, Nutzungszeiten, Sicherheitsbereiche, Alarmanlage
6.1 Zutritt Trainingsbereich (EG/UG). Der Zutritt und die Nutzung des Trainingsbereichs(Erdgeschoss und Untergeschoss) sind ausschließlich während der jeweils geltenden(erweiterten) Öffnungszeiten zulässig. Mitglieder haben das Studio rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeit zu verlassen; nach Ende der (erweiterten) Öffnungszeiten wird ein Alarmsystem aktiv und es besteht keine Übergangszeit.
6.2 Zutritt 1. Obergeschoss (Physiotherapie). Das 1. Obergeschoss (Physiotherapie) darf nur während der Öffnungszeiten der Physiotherapie und nur von Patient:innen, deren Begleitpersonen, sowie Personen betreten werden, die einen Termin vereinbaren oder wahrnehmen möchten. Mitgliedern ist der Zugang – insbesondere im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten – untersagt, sofern kein Physiotermin besteht.
6.3 Abgesperrte Bereiche. Erkennbar abgesperrte Bereiche (z. B. durch Türen, Absperrbänder, Schilder) dürfen nicht betreten werden.
6.4 Sicherheits- und Alarmvorschriften. Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass keine Sicherheitsauslösung (insbesondere der Alarmanlage) erfolgt. Weisungen des Personals sowie Hinweisschilder sind zu beachten.
6.5 Folgen von Verstößen. Bei schuldhaften Verstößen gegen diese Regelungen behalten wir uns– unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und je nach Einzelfall/Schwere –folgende Maßnahmen vor:a) Erstattung erforderlicher Kosten: Soweit ein Mitglied einen Fehlalarm odersicherheitsrelevanten Einsatz schuldhaft und nachweisbar verursacht, kann es verpflichtet sein,uns die dadurch erforderlich entstandenen, angemessenen und nachgewiesenen Kosten (z. B.Sicherheitsdienst/Interventionskosten) zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.b) Hausverbot / Zutrittsbeschränkung: Ausspruch eines (auch befristeten) Hausverbots oderEntzug der erweiterten Öffnungszeiten für das betroffene Mitglied.c) Außerordentliche Kündigung: Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen kann dieMitgliedschaft aus wichtigem Grund außerordentlich beendet werden.d) Strafrechtliche Schritte: Bei unbefugtem Betreten gesperrter Bereiche behalten wir uns vor,im Einzelfall Strafanzeige zu erstatten.
6.6 Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen/Öffnungszeiten. Aus Sicherheitsgründen können wir angemessene organisatorische Maßnahmen (z. B. Zutrittsregelungen, Sicherheitsvorgaben,  Anpassungen der erweiterten Öffnungszeiten) treffen oder ändern, soweit dies erforderlich und den Mitgliedern zumutbar ist.

7. Preisanpassung wegen Kostensteigerungen
7.1 Wir sind berechtigt, den Mitgliedsbeitrag anzupassen, wenn und soweit sich unsere für den Betrieb des Studios wesentlichen Kostenfaktoren (insb. Miete/Nebenkosten, Energie, Personal, Wartung/Instandhaltung) oder durch Inflation verändern.
7.2 Die Anpassung erfolgt nur im Umfang der Kostenänderung und nicht zur Gewinnsteigerung; Kostensenkungen sind entsprechend zu berücksichtigen.
7.3 Anpassungen höchstens 1× pro 52 Wochen; Mitteilung 6 Wochen vorher in Textform per Mail mit Darstellung der Kostenfaktoren/Prozentwerte; bei Erhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden.

8. Änderungen des Leistungsangebots / Studioorganisation (Änderungsvorbehalt)
8.1 Grundsatz. Wir sind berechtigt, unser Leistungsangebot sowie die Organisation und Ausstattung des Trainingsbetriebs aus sachlichen Gründen anzupassen, soweit die Änderungen für das Mitglied zumutbar sind und die vertraglich geschuldete Hauptleistung (Nutzung des Trainingsbereichs und der vereinbarten Trainingsmöglichkeiten) nicht wesentlich eingeschränkt oder entwertet wird.
8.2 Sachliche Gründe sind insbesondere (nicht abschließend): (i) Wartung, Reparatur,Ersatzbeschaffung oder Modernisierung von Geräten, (ii) Optimierung derFlächennutzung/Studioorganisation (z. B. Verlagerung von Trainingsbereichen innerhalb desStudios, Zusammenfassung in einem Stockwerk) oder Ausbau des Therapiebereichs, (iii)Änderungen rechtlicher Vorgaben oder behördliche/brandschutzrechtliche Anordnungen, (iv)Sicherheits- oder Hygienemaßnahmen, (v) betriebliche Erfordernisse (z. B.Personalverfügbarkeit) sowie (vi) Änderungen der Objekt-/Vermietersituation.8.3 Geräte & Flächen. Der Austausch, die Umgruppierung oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit einzelner Geräte/Flächen ist zulässig, sofern das Trainingsangebot im Wesentlichen gleichwertig bleibt.
8.4 Öffnungszeiten & Einschränkungen. Anpassungen der Öffnungszeiten oder vorübergehende Einschränkungen (z. B. Sperrung einzelner Bereiche) oder dauerhafte Änderungen (bspw.Personalmangel) sind zulässig, wenn sie sachlich begründet sind.
8.5 Information. Über nicht nur vorübergehende oder spürbare Änderungen informieren wir in Textform oder durch Aushang im Studio rechtzeitig vor Inkrafttreten; bei wesentlichen Änderungen mindestens 4 Wochen vorher.

9. Kommunikation, E-Mail-Adresse, Zustellungen
9.1 E-Mail-Adresse als Vertragsangabe. Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuell genutzte und funktionsfähige E-Mail-Adresse anzugeben. Diese E-Mail-Adresse dient als primärer Kommunikationskanal für vertrags- und AGB-bezogene Mitteilungen.
9.2 Regelmäßige Kenntnisnahme. Das Mitglied verpflichtet sich, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen und dafür Sorge zu tragen, dass E-Mails von uns empfangen werden können (insbesondere ausreichender Speicherplatz, keine Sperrung, Spam-Filter-Einstellungen).
9.3 Mitteilungen in Textform per E-Mail. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass wir vertragsrelevante Informationen und Mitteilungen, die nach Vertrag oder AGB in Textform erfolgen können (z. B. Hinweise zu Öffnungszeiten, Hausordnung, Änderungen nach den AGB,organisatorische Informationen, Abrechnungs-/Beitragsinformationen), grundsätzlich per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse übermitteln.
9.4 Änderung / Wegfall der E-Mail-Adresse. Ändert sich die E-Mail-Adresse oder ist sie nicht mehr aktiv bzw. erreichbar, hat das Mitglied uns die neue E-Mail-Adresse unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bis zum Zugang einer Änderungsmitteilung gilt die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse als maßgeblich.
9.5 Postversand auf Wunsch. Wenn das Mitglied Mitteilungen postalisch erhalten möchte, muss es uns dies aktiv mitteilen. In diesem Fall können wir für den Postversand eine angemessene Bearbeitungs-/Portopauschale von EUR 3 pro Sendung verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
9.6 Wichtige Erklärungen. Gesetzlich zwingende Formerfordernisse sowie Rechte des Mitglieds, uns Erklärungen in der gesetzlich vorgesehenen Form zu übermitteln, bleiben unberührt.

10. Kündigung
10.1. Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform oder schriftlich zu erfolgen.
10.2. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt unsererseits – nach einmaliger erfolgloser Abmahnung – insbesondere vor,• wenn das Mitglied sich nicht an Anweisungen des Personals hält;• wenn sich das Mitglied nicht an die Hausordnung hält;• wenn das Mitglied gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag oder diesen AGB, insbesondere Pflichten aus 1.4. und 3.1., oder Ziffer 6 verstößt.
10.3. Nach Vertragsbeendigung ist das Mitgliedsband unverzüglich zurückzugeben. Andernfalls wird dem ehemaligen Mitglied eine Gebühr von 10 Euro in Rechnung gestellt.

11. Haftung
11.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erstermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
11.2. Für das Abhandenkommen von Wertgegenständen ist die Haftung ausgeschlossen.
11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer von uns schuldhaft verursachten Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

12. Unbeaufsichtigtes Training / Erweiterte Öffnungszeiten (Eigenverantwortung,Haftung)
12.1 Begriff / Umfang. Soweit das Mitglied „erweiterte Öffnungszeiten“ bzw. „unbeaufsichtigtes Training“ gebucht hat, kann es das Studio zu Zeiten nutzen, in denen kein Personal vor Ort ist und keine Aufsichts- oder Überwachungsmaßnahmen stattfinden (insbesondere keine Live-Videoüberwachung und keine Kontrollgänge). Hinweise zu den aktuellen unbeaufsichtigten Trainingszeiten ergeben sich aus den Aushängen bzw. Informationen im Studio.
12.2 Risikohinweis & Eigenverantwortung. Dem Mitglied ist bekannt, dass in unbeaufsichtigten Zeiten im Falle von Verletzung, Unfall oder Notfall keine unmittelbare Hilfeleistung durch Personal erfolgen kann und Hilfe ggf. nicht rechtzeitig eingeleitet wird; dies kann im Extremfall lebensbedrohlich sein. Ebenso können in Sanitär-/Dusch-/Umkleidebereichen erhöhte Rutschgefahren bestehen; zudem werden mitgeführte Wertsachen nicht beaufsichtigt.
12.3 Einwilligung und Einverständnis: Das Mitglied nutzt das unbeaufsichtigte Training daher eigenverantwortlich und nimmt nur an solchen Übungen/Geräten teil, die es sicher beherrscht.Voraussetzung: separate Einwilligung. Die Nutzung unbeaufsichtigter Zeiten setzt voraus, dass das Mitglied die hierfür vorgesehene gesonderte Einwilligungs-/Einverständniserklärung (inkl.Risikohinweisen) unterzeichnet hat.
12.4 Verstöße / Entzug. Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln/Hausordnung oder bei erkennbar unsachgemäßer Nutzung können wir die erweiterten Öffnungszeiten für das Mitglied vorübergehend oder dauerhaft entziehen; weitergehende Rechte (z. B. Hausverbot, Kündigung aus wichtigem Grund) bleiben unberührt.

13. Hausordnung
Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweilige Einrichtung aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

14. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
14.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns möglich.
14.2 Wir behalten uns vor, bei Zugang zu der Einrichtung Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments durchzuführen.

15. Änderungen dieser AGB
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrundeliegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

16. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil.

17. Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichenpersonenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

Stand: März 2026